VERKEHRSHAFTUNGS-

VERSICHERUNG

Ladungen über weite Strecken ans Ziel bringen.

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist eine spezielle Form der Transportversicherung, die für Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt als Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter relevant ist. Sie dient dazu, die vertragliche Haftung aus Verkehrsverträgen (Fracht-, Speditions- und Lagerverträge) sowohl als Frachtführer im Straßengüterverkehr, als Spediteur oder Lagerhalter abzusichern. Vorrangig die Frachtführerhaftungsversicherung ist für alle Unternehmer relevant die als Frachtführer Waren und Güter im Auftrag Dritter gegen Entgelt befördern.  Für entsprechende Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gilt diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherung). 

Die gesetzliche Grundlage sieht eine Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor. Abweichend hiervon kann durchaus auch eine abweichende Haftung individuell vereinbart gelten (Korridorhaftung).

DECKUNGSUMFANG

Versichert gelten im Rahmen der vertraglichen Haftung hierbei sowohl Güterschäden (Verlust und Beschädigung), Güterfolgeschäden, das heißt einem Güterschaden herrührende Vermögensschäden und reine Vermögensschäden (zum Beispiel Lieferfristüberschreitungen).

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR VERKEHRSHAFTUNGSVERSICHERUNG

Für wen ist die Verkehrshaftungsversicherung?

Versichert gelten im Rahmen der vertraglichen Haftung hierbei sowohl Güterschäden (Verlust und Beschädigung), Güterfolgeschäden, das heißt aus einem Güterschaden herrührende Vermögensschäden und reine Vermögensschäden (zum Beispiel Lieferfristüberschreitungen).

Was ist bei der Verkehrshaftungsversicherung versichert?

Versichert ist die Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung. Der Versicherer stellt den Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverie von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten, durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar), sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da die Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise den Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.

Was ist die Haftungsgrundlage bei einer Verkehrskraftversicherung?

Der Frachtführer haftet bei innerdeutschen Transporten zum einen aufgrund der gesetzlichen Grundlage des HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten (etwa 10 Euro) pro Kilogramm Fracht, zum anderen kann die Haftung durch Individualabrede oder AGB erweitert, aber auch beschränkt, werden. Der sogenannte Haftungskorridor liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und 40 Sonderziehungsrechten.

Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Straße sind die Haftungsnormen des CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) die Grundlage der Haftung.

Wann ist die Haftung als Frachtführer bei der Verkehrshaftungsversicherung ausgeschlossen?

Unabwendbarkeit des Schadeneintritts, Ungenügende Kennzeichnung des Gutes, Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand.

Wann ist bei der Verkehrshaftungsversicherung eine Haftungsdurchbrechung?

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Sie ist besonders für Familien mit Hauptverdienern wichtig, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten (z.B. Begleichung von Krediten, Hypotheken, Unternehmensanteilen).

Was ist zur Erstellung eines Angebots nötig?

Zur Erstellung eines Angebots sind verschiedene Informationen erforderlich:

  • Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtklasse (z. B. 7,5 t)

  • Art der Güter, die mit jedem Fahrzeug transportiert werden (z. B. Elektronik, Schüttgut etc.)

  • Haftungskorridor (z. B. 8,33 SZR)

  • Einsatzgebiet (z. B. Deutschland und Benelux-Staaten)

  • Lagerungshaltungsrisiko

  • Zusatzdeckung für fremde Wechselbrücken, Container oder ähnliches

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