BETRIEBLICHSHAFTPFLICHT-
VERSICHERUNG
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung hält die HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) Ihnen den Rücken frei. Denn Fehler passieren. Und auch, wenn Sie und Ihr Unternehmen größte Sorgfalt haben walten lassen: Die Haftung liegt bei Ihnen. Je nach Branche sind Haftungsrisiken sehr unterschiedlich. Damit dadurch Ihre berufliche und private Existenz nicht gefährdet wird, sollten Sie sich und Ihren Betrieb absichern.
DECKUNGSUMFANG
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Selbstständige, mittelständische Unternehmen, Freiberufler oder auch große Firmen mit vielen Angestellten. Das Gesetz verpflichtet jede Person und jedes Unternehmen, verursachte Schäden zu ersetzen. Dabei gibt es keine Entschädigungsobergrenze. Wer also nicht versichert ist und Schadenersatz leisten muss, riskiert das finanzielle Aus. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung ist Ihr gesamtes Unternehmen versichert. Dazu gehören Sie als Inhaber der Firma, das Unternehmen als juristische Person, alle Teilhaber und Gesellschafter und selbstverständlich alle Mitarbeiter. Für mehr Details, kontaktieren Sie gerne unser Team.
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Sie deckt Schäden im beruflichen Kontext ab, die Sie oder Ihre Mitarbeiter einem Dritten oder dessen Eigentum zufügen. Neben Personen- und Sachschäden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung auch finanzielle Folgeschäden (sog. unechte Vermögensschäden) ab, bspw. den Verdienstausfall einer geschädigten Person.
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung variieren je nach Selbständigen oder Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Risikoeinschätzung. Lassen Sie sich dafür umfassend von unseren Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) beraten.
Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können. Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden – kontaktieren Sie dazu gerne unsere Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler).
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen Pflicht?
Nein, eine gewöhnliche Betriebshaftpflichtversicherung ist keine gesetzliche vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Wie unterscheidet sich eine Berufshaftpflichtversicherung von einer Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht unterscheiden sich in ihrem Zweck sowie in den Berufsgruppen und -arten, die sie schützen. Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder – in der Regel Dienstleitungsberufe und grundsätzlich beratende Berufe. Dazu gehören etwa Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmens- und IT-Beratungen.
Die Berufshaftpflicht springt ein, wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit bei Ihrem Kunden einen echten Vermögensschaden oder einen Vermögensfolgeschaden verursachen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Agentur beim Aufsetzen einer Werbe-Kampagne für einen ihrer Kunden gegen Bild- und Urheberrechte verstößt – und der Kunde daraufhin vom Urheber verklagt wird. Oder wenn es zu Schäden durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen oder durch falsche Rechtsberatung kommt.
Eine Betriebshaftpflicht fokussiert hingegen den Schutz auf produzierende Unternehmen und deren Mitarbeiter aus den Bereichen Handwerk und Gastronomie sowie für Transport-, Industrie- oder Logistikunternehmen. Sie greift bei Personen-, Sach- oder Umweltschäden – also konkreten Schäden am Eigentum des Kunden oder am Kunden selbst. Allerdings können auch daraus Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden entstehen.