Für welche Gefahren kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden?
Für die Gefahren Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosionen, Einbruch / Diebstahl und Raub, Leitungswasser, Sprinklerleckage, Sturm und Hagel, Erweiterte Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben), Schäden durch Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen, Schäden durch Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Maschinenschäden, Bauleistungsschäden, Montageschäden, Elektronikschäden u.a.m.
Welche Kosten übernimmt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet Unternehmen bei einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebs die Kosten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder instand zu setzen.
Wann zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Ob nach einem Unfall, bei Feuer, Leitungswasser, Sturm- oder Elementarereignissen – die Folgen von Sachschäden führen oft zu Betriebsunterbrechungen oder Stillständen. In diesen Fällen leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie ersetzt den entgangenen Deckungsbeitrag und deckt die fortlaufenden Fixkosten.
Was ist ein Betriebsunterbrechungsschaden?
Ein Betriebsunterbrechungsschaden definiert sich aus dem entgangenen Gewinn, fortlaufenden Kosten, die der Betrieb ohne die Unterbrechung erwirtschaftet hätte und Aufwendungen zur Schadenminderung. Sinnvolle Schadenminderungsmaßnahmen sind von hoher Bedeutung.