GEBÄUDEVERSICHERUNG
Die Gebäudeversicherung schützt Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien vor finanziellen Belastungen durch unvorhergesehene Schäden am Gebäude, die durch Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen können. Sie sorgt dafür, dass im Schadensfall Reparaturkosten abgedeckt werden und somit der Wert der Immobilie erhalten bleibt. Besonders für Immobilienbesitzer ist eine solche Versicherung unerlässlich, um teure Renovierungs- oder Wiederaufbaukosten zu vermeiden und die langfristige Stabilität des Eigentums zu sichern.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Experten von der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler).
DECKUNGSUMFANG
Eine Gebäudeversicherung tritt ein, wenn Ihre Immobilie durch versicherte Gefahren beschädigt oder ganz zerstört wird. Nicht alle zusätzlichen Verischerungseinschlüsse sind sinnvoll. Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Gebäudeversicherungen sind wesentlich. Durch regelmäßige Marktsondierungen können wir jederzeit auf die jeweils leistungsstärksten Produktanbieter zurückgreifen.
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Standardmäßig werden die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel versichert. Zusätzlich ist eine Absicherung gegen Elementarschäden zu empfehlen. Die wichtigsten Leistungen sind Unterversicherungsverzicht und Einschluss der groben Fahrlässigkeit.
Was deckt die Gebäudeversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Sie Fenster und Türen des Gebäudes offen gelassen haben. Von vielen Gebäudeversicherungen werden außerdem Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht bezahlt. Hierfür gibt es ergänzende Policen, die Elementarschadenversicherungen (siehe Kasten).
Ist Regenwasser in der Gebäudeversicherung versichert?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen ab, die durch Hochwasser, Sturzfluten, Starkregen oder Schneedruck entstehen. Vorausgesetzt, Elementarschäden sind mit der entsprechenden Klausel mitversichert. Ist Ihre Immobilie nach einem Wasserschaden unbewohnbar, kann die Versicherung Hotel- oder Unterbringungskosten übernehmen.
Was sind die Unterschiede zur Hausratversicherung?
Die Wohngebäude- und Hausratversicherung greifen bei ähnlichen Gefahren, wie beispielsweise Feuer, Sturm und Leitungswasser, sichern jedoch unterschiedliche Gegenstände ab.
Die Wohngebäudeversicherung versichert ein Gebäude sowie alle fest damit verbauten Teile, beispielsweise Wände, Rohrleitungen oder Türen. Auch Nebengebäude – wie Garagen oder Gartenhäuser – sind versichert.
Die Hausratversicherung hingegen sichert bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ab. Dazu zählt alles, was sich zum Ge- und Verbrauch in einer Wohnung befindet: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Dokumente, aber auch Schmuck, Bargeld und Lebensmittel.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Ein Versicherungsfall bei der Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn ein Schaden am Wohngebäude, mitversicherten Nebengebäuden oder Gebäudezubehör durch eine versicherte Gefahr – etwa Sturm oder Leitungswasser – entsteht.
Ist ein Gebäudeschaden eingetreten, muss der Versicherungsnehmer ein paar Punkte beachten, damit die Abwicklung über die Wohngebäudeversicherung reibungslos funktioniert. Damit der Versicherer den Schaden übernimmt, muss der Versicherte nachweisen, dass ein Schadensfall eingetreten ist und welche Gegenstände oder Gebäudebereiche genau zerstört wurden.
1. Schaden dokumentieren:
Am besten ist es, wenn Sie Fotos machen, die die Schäden dokumentieren. Hilfreich ist auch ein Zeuge, der die Schäden am Gebäude bestätigen kann.
2. Schaden direkt melden:
Melden Sie die Schäden direkt der Versicherung. Wenn Sie dies telefonisch erledigen, schreiben Sie sich am besten den Namen und die Durchwahl des Sachbearbeiters auf. So können Sie später nachverfolgen, wer Ihren Schaden aufgenommen hat, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.
3. Zustand unverändert lassen:
Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es, die Versicherung bei der Schadensregulierung zu unterstützen. Neben genauen Angaben zur Entstehung des Schadens sollten Sie daher alles unverändert lassen und nichts voreilig aufräumen oder entsorgen, bis ein vom Versicherungsunternehmen beauftragter Sachverständiger den Schaden begutachtet hat.
Sind Photovoltaik-/Solaranlagen versichert?
Möchten Sie Ihre Photovoltaik-Anlage umfassend gegen mögliche Gefahren absichern, empfiehlt sich die Ergänzung der Gebäudeversicherung um eine Photovoltaikversicherung. Diese bietet einen deutlich höheren Leistungsumfang und übernimmt nicht nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, sondern auch Schäden durch Material- oder Konstruktionsfehler, Kurzschluss, Diebstahl, falsche Bedienung oder Fahrlässigkeit. Über eine Photovoltaikversicherung lässt sich auch der Ertragsausfall der Anlage absichern.
Sind Schäden an der Fußbodenheizung versichert?
In der Regel sind Schäden durch den Austritt von Wasser aus der Fußbodenheizung in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen. Jedoch müssen Sie beim Abschluss der Versicherung angeben, dass Sie eine solche Heizung installiert haben. Denn: Damit steigt der Wert Ihres Objekts – was Auswirkungen auf die Höhe der Prämie Ihrer Wohngebäudeversicherung hat.
Sind Glasschäden im Versicherungsschutz enthalten?
Um Glasschäden umfassend abzusichern, können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um den Zusatzbaustein Glasbruch erweitern. Denn der Grundschutz versichert lediglich festverbaute Fenster und Türen – und das auch nur für die entsprechenden versicherten Gefahren. Wird Glas beispielsweise durch Zugluft oder Vandalismus beschädigt, fällt das in der Regel nicht unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Ist Glasbruch hingegen mitversichert, leistet die Versicherung – mit Ausnahme von Vorsatz des Versicherungsnehmers – unabhängig von der Schadensursache.
In der Regel sind folgende Objekte in der Glasversicherung versichert:
Glasscheiben und -platten
Spiegel
Wintergärten
Panoramafenster
Glasbausteine und Profilbaugläser
Lichtkuppeln (Glas oder Kunststoff)
Wie kann man eine Wärmepumpe versichern?
Wärmepumpen können über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Warum es gut und wichtig ist, dass sie Teil der Versicherung sein können, erfahren Sie im Folgenden.Da eine Anschaffung der Heizung kostspielig ist, lohnt es sich, die eigene Wärmepumpe zu versichern. Dies ist mithilfe einer Wohngebäudeversicherung möglich. Sie schützt Ihr Wohngebäude inklusive Wärmepumpe vor den Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bruchschäden an den Zuleitungsrohren sind ebenso abgesichert. Voraussetzung für die Mitversicherung der Wärmepumpe ist, dass sie der Beheizung des versicherten Wohngebäudes dient.
Mit der Anschaffung einer Wärmepumpe steigt der Wert des Hauses und folglich auch der Wert 1914. Damit verbunden ist ein Anstieg der Versicherungssumme inklusive der Versicherungsprämie. Als vorteilhaft erweist sich dabei, dass der Beitragsanstieg für gewöhnlich moderat ausfällt, sodass schon ein geringfügig höherer Satz die wertvolle Wärmepumpe abdeckt.
Wenn Sie bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, ist es sinnvoll zu überprüfen, ob Ihre Wärmepumpe im bestehenden Vertrag versichert ist. Auch beim Abschluss von Neuverträgen sollte im Vorfeld geprüft werden, ob Wärmepumpen im Versicherungsschutz enthalten sind.