GESCHÄFTSINHALTS-
VERSICHERUNG
Schützen Sie das Inventar Ihres Unternehmens!
Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch Schäden an den Betriebsstätten und deren Ausstattung. Sie deckt eine Vielzahl von Gefahren ab, darunter Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus, und sorgt dafür, dass wichtige Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte nach einem Schadensfall schnell ersetzt oder repariert werden können. So hilft die Geschäftsinhaltsversicherung, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und Ausfallzeiten zu minimieren.
Unsere Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) lotsen Sie durch den Tarifdschungel.
DECKUNGSUMFANG
Die Standarddeckung umfasst folgende Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl/Raub inkl. Vandalismusschäden, Elementargefahren und die Betriebsunterbrechung infolge einer versicherten Gefahr. Darüber hinaus können noch zahlreiche Kostenpositionen mitversichert werden.
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Mitarbeitende
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Generell benötigt jedes Unternehmen eine ausreichende Absicherung, weshalb jeder Firmeninhaber eine Inhaltsversicherung abschließen sollte. Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt) ist mit der privaten Hausratversicherung vergleichbar. Es erfolgt die Abdeckung von Schäden durch Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Hagel und Sturm.
In der Regel sollten Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdrutsche abgeschlossen werden.
Ist fremdes Eigentum in der Inhaltsversicherung versichert?
Ja, bei einigen Inhaltsversicherungen ist auch fremdes Eigentum – wenn es zur Bearbeitung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und zu den versicherten Sachen gehört – versicherbar.
In welcher Höhe sollte die Versicherungssumme gewählt werden?
Die Versicherungssumme einer Inhaltsversicherung richtet sich eigentlich bei allen beweglichen Sachen nach dem Neuwert. Nur Gegenstände, die einer Abnutzung unterliegen und damit einen Neuwert von weniger als 40 Prozent haben, sind mit dem Zeitwert anzusetzen. Wenn Sachen nicht mehr verwendet werden können, wird der erzielbare Verkaufspreis angesetzt, bei Warenvorräten sind der Wiederbeschaffungspreis oder die Kosten für die erneute Herstellung als Versicherungssumme relevant.
Generell kann gesagt werden, dass die Versicherungssumme oft anhand der zu versichernden Sachen, wie zum Beispiel Büroeinrichtung oder auch Waren, zu ermitteln ist - eine pauschale Nennung der Höhe der Versicherungssumme ist also nicht möglich, da jedes Unternehmen andere Voraussetzungen für die Berechnung mitbringt. Dabei sollte immer darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht unter dem Neuwert (bei Büroeinrichtung) oder Wiederbeschaffungswert (bei Waren) liegt, um eine ausreichende Deckung zu gewährleisten.